Neue Regelungen zum Familienrecht treten zum 1.9.2009 in Kraft
Mit dem 1. September 2009 treten neue gesetzliche Regelungen zum Familienrecht in Kraft. Hierzu zählen:
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Reform des Versorgungsausgleichs
Mit dem Versorgungsausgleichs sollen bei der Scheidung alle in der Ehe erworbenen Rentenanrechte hälftig geteilt werden. Bisherige Benachteiligungen sollen nun vermieden werden in dem in Zukunft jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht im jeweiligen Versorgungssystem hälftig geteilt wird.
(siehe hierzu NewsBlog vom 6.3.2009) -
Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
Der Zugewinnausgleichs soll sicherstellen, dass der in der Ehe erzielte Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt wird. Um dies verbessert zu gewährleisten wurden Regelungen getroffen, die ein Beiseiteschaffen von Vermögenswerten nach der Trennung verhindern sollen.
(siehe hierzu auch NewsBlog vom 15.8.2009) -
Reform des Verfahrens in Familiensachen
Die durch Ehe und Familie sachlich verbundenen Streitigkeiten werden künftig beim so genannten Großen Familiengericht gebündelt. Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst. Dessen Aufgaben werden vom Familiengericht und vom Betreuungsgericht übernommen.
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[Quelle: Bundesministerium der Justiz]
