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Pkw-Halter, die sich für den Kauf eines neuen und gleichzeitig zur Verschrottung eines alten Fahrzeugs entscheiden, können einen Zuschuss in Höhe von jeweils 2.500 Euro beantragen. Hierfür stellt die Bundesregierung Mittel von insgesamt 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung.

Das Bundeskabinett hat am 27. Januar 2009 die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen beschlossen, die die Voraussetzungen für den Antrag auf die Umweltprämie regelt. Mit der Umweltprämie fördert die Bundesregierung die Verschrottung alter und den Erwerb neuer Personenkraftwagen.

[Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft]

Die neuen Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen sorgen. Sie zielen vor allem auf die Hauptursachen für Unfälle, insbesondere

  • unangepasste Geschwindigkeit,
  • gefährliche Überholvorgänge,
  • Verstöße gegen die Vorfahrt,
  • Rotlicht-Verstöße,
  • zu geringer Abstand.

Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes betrug im Jahr 2008 die Zahl der Verkehrstoten 4.467. Ursache für fast alle Unfälle (95 Prozent) ist menschliches Fehlverhalten. Im europäischen Vergleich lagen Bußgelder in Deutschland bisher in einem niedrigen Bereich. Staaten wie die Niederlande, Großbritannien und Schweden haben die besten Unfallbilanzen - dort liegen die Geldbußen für gefährliche Verstöße um ein Vielfaches höher.

Die neuen Bußgeldobergrenzen sind durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingeführt worden. Die Bußgeldkatalog-Verordnung tritt zum 01.02.2009 in Kraft.

[Quelle: Bundesministerium für Verkehr]

Am 1. No­vem­ber 2008, tritt das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des GmbH-​Rechts und zur Be­kämp­fung von Miss­bräu­chen (MoMiG) in Kraft. Damit ist die um­fas­sends­te Re­form des GmbH-​Rechts seit Be­ste­hen des GmbH-​Ge­set­zes von 1892 ab­ge­schlos­sen.

Die grund­le­gen­de Mo­der­ni­sie­rung des GmbH-​Rechts ori­en­tiert sich an fol­gen­den Ma­xi­men: Fle­xi­bi­li­sie­rung und De­re­gu­lie­rung auf der einen Seite, Be­kämp­fung der Miss­brauchs­ge­fahr auf der an­de­ren. Be­son­de­re Neue­run­gen sind das Mus­ter­pro­to­koll für un­kom­pli­zier­te GmbH-​Stan­dard­grün­dun­gen sowie eine neue GmbH-​Va­ri­an­te.

[Quelle: Bundesministerium der Justiz]

Die Re­form des Un­ter­halts­rechts ist seit dem 01.01.2008 in Kraft. Kin­der sind bei einer Tren­nung ihrer El­tern be­son­ders schutz­be­dürf­tig, des­halb stel­lt das neue Unterhaltsrecht ihr Wohl an die erste Stel­le. Ist nicht ge­nü­gend Geld für alle Un­ter­halts­be­rech­tig­ten vor­han­den, sol­len die Kin­der Vor­rang vor allen an­de­ren haben, d.h. sie er­hal­ten den ers­ten Rang unter den Un­ter­halts­gläu­bi­gern. Im zwei­ten Rang ste­hen künf­tig alle Väter und Müt­ter, die Kin­der be­treu­en - und zwar un­ab­hän­gig davon, ob das Paar ver­hei­ra­tet war oder nicht. Dar­über hin­aus wer­den wird die nach­e­he­li­che Ei­gen­ver­ant­wor­tung gestär­kt.

[Quelle: Bundesministerium der Justiz]

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